Wer auf seine Baugenehmigung wartet, muss sich in Geduld üben. Nachdem unser Architekt die Pläne für den Bauantrag zusammenstellte, reichten wir diese noch am selben Tag beim zuständigen Bauamt ein. Da wir eine Befreiung um 13 cm Traufhöhe benötigten, konnten wir leider nicht durch das Kenntnisgabeverfahren gehen. Stattdessen wurde unser Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren erstellt.
Den Bauantrag haben wir am 27.03.2019 abgegeben. Eine voraussichtliche Bearbeitungszeit wurde mit etwa vier Wochen angesetzt. Aufgrund des vereinfachten Verfahrens sowie der Corona Situation sollte es länger als erwartet gehen. Schon kurz nach Abgabe erhielten wir vom zuständigen Bauamt die Eingangsbestätigung inklusive aller notwendigen Unterlagen.
Kosten Baugenehmigung
Nachdem die ersten vier Wochen vergangen sind, prüften wir täglich voller Vorfreude den Briefkasten. Nichts. Auch nach weiteren vier Wochen blieb die sehnlich herbeigewünschte Baugenehmigung aus. Nach exakt 14 Wochen nach Stellung des Bauantrags erhielten wir endlich das Schriftstück samt Gebührenbescheid.
Von den Gebühren waren wir etwas überrascht. Ein Wert zur Berechnung der Baugenehmigungskosten sind die Rohbaukosten. Obwohl unsere Rohbaukosten – samt Ausbaumaterial für den Innenausbau – genau durch den Vertrag mit DFH (Allkauf) definiert sind – gab es hier seitens Bauamt einen Grüneintrag. Unsere Rohbaukosten wurden auf den durchschnittlichen Wert eines Einfamilienhauses aus dem Baugebiet angehoben. Ein Wert der um fast ein Drittel höher liegt als der ursprüngliche. Ebenfalls wurde die Befreiung für die Traufhöhe extra berechnet.
Baugenehmigung ist da, aber der rote Punkt fehlt
Endlich halten wir das gute Stück in Händen. Ein roter Punkt zur Anbringung an der Baustelle liegt nicht bei. Leider ist vorerst nur das Gewerk Erdarbeiten freigegeben. Für die Ausführung der Bodenplatte sowie Aufstellung des Hauses fehlt noch eine externe Prüfstatik.
Wer im Erdbebengebiet – wir bauen in der Zone 3R – in Baden-Württemberg baut, muss die von Glatthaar (Bodenplatte) sowie DFH (Haus) erstellte Statik von einem anerkannten, externen Stelle prüfen lassen. Auf die Berechnungen hat auch die ortsbedingte Schneelast Auswirkungen.
Leider wurde vom Architekt eine falsche Angabe zur Schneelast in den Plänen erfasst, weshalb die erstellte Statik von Glatthaar und DFH falsche Werte aufwiesen. Immerhin dürfen wir nun die Erdarbeiten angehen. Für den roten Punkt müssen wir nun auf einen korrigierten Prüfbericht warten.
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